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   OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 20 U 96/92   

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https://dejure.org/1992,4467
OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 20 U 96/92 (https://dejure.org/1992,4467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1992 - 20 U 96/92 (https://dejure.org/1992,4467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 20 U 96/92 (https://dejure.org/1992,4467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2833
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 2 U 40/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 20 U 96/92
    Die Hinweise sind auch nicht deshalb anstößig, weil sich Rechtsanwälte mit ihnen eigenmächtig - aufgrund bloßer eigener Einschätzung ihrer Qualifikation - zusätzliche Berufsbezeichnungen zulegen würden, die als Hinweise auf Spezialkenntnisse verstanden werden könnten und die die Gefahr der Verwechslung mit einer verliehenen Fachanwaltsbezeichnung begründen würden (vgl. hierzu BGH, DRsp IV (485) 255 b; OLG Düsseldorf, DRsp IV (485) 261 b = NJW 1992, 844 ).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 20 U 96/92
    Der BGH sieht in einer »Informationswerbung«, die in der Angabe eines Tätigkeitsbereichs wie »Strafverteidiger« besteht, eine direkte gezielte Mandatswerbung, weil sie den Rechtsuchenden auf die Vorzüge des eigenen Dienstleistungsangebots hinweise (BGH, DRsp IV (485) 255 b = NJW 1992, 45).
  • BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 20 U 96/92
    ... [In seinem Beschluß zur Zulässigkeit eines gewerblichen Anwalts-Suchservices (DRsp IV (485) 259 a = NJW 1992, 1613)] hat das BVerfG ein entsprechendes Informationsbedürfnis der Rechtsuchenden anerkannt ... .
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 20 U 96/92
    Nach der Rechtspr. des BVerfG (BVerfGE 76, 196 = DRsp IV (485) 206 b-c) erfordern Eingriffe in die freie Berufsausübung nicht nur eine gesetzl. Grundlage, sondern sie sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen ... .
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 66/92

    Kanzleieröffnungsanzeige - Berufswidrige Werbung

    Die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts findet ihre Grenzen in § 43 BRAO in Verbindung mit dem gesetzlichen Berufsbild des Rechtsanwalts, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege einen freien Beruf und kein Gewerbe ausübt, und in § 3 UWG, wonach ihm, wie auch jedem Gewerbetreibenden es verboten ist, irreführende Angaben zu seiner beruflichen Tätigkeit zu machen (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 - 1 BvR 899/90, NJW 1992, 1613; Beschl. v. 17.9.1993 - 1 BvR 1241/88, NJW 1994, 123, 124; BGHZ 115, 105, 108 - Anwaltswerbung; BGH, Urt. v. 21.1.1993 - I ZR 43/91, GRUR 1993, 675, 676 = WRP 1993, 703 - Kooperationspartner; Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt(R) 6/93, NJW 1994, 141; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2833, 2834) [OLG Düsseldorf 14.07.1992 - 20 U 96/92].

    Eine nicht besonders hervorgehobene Mitteilung bevorzugter Tätigkeitsgebiete stellt aber keine für die gewerbliche Wirtschaft charakteristische und schon deshalb dem Anwaltsstand verbotene Werbemethode dar, sondern erweist sich als die Ankündigung eines jederzeit nachprüfbaren objektiven Sachverhalts, auf welchen Rechtsgebieten der Rechtsanwalt tätig ist oder künftig hauptsächlich tätig werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 - 1 BvR 899/90, NJW 1992, 1614; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2834 [OLG Düsseldorf 14.07.1992 - 20 U 96/92]).

  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 15/94

    Tätigkeitsschwerpunkte - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Eine interessengerechte und sachlich angemessene Information aber, die in einer nach Form und Inhalt unaufdringlichen Weise gestaltet ist und keinen Irrtum erregt, kann entgegen der Ansicht der Revision nicht als eine "gezielte Werbung" im Sinne eines unaufgefordert direkten Herantretens an potentielle Mandanten angesehen werden (BVerfG, Beschl. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91, NJW 1995, 712 zu: Transport- und Versicherungsvertragsrecht, BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 67/92, GRUR 1994, 825, 826 = WRP 1994, 608 - Strafverteidigungen; Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 66/92, GRUR 1995, 422, 423 - Kanzleieröffnungsanzeige; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2833, 2834).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts findet ihre Grenzen in § 43 BRAO in Verbindung mit dem gesetzlichen Berufsbild des Rechtsanwalts, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege einen freien Beruf und kein Gewerbe ausübt, und in § 3 UWG, wonach ihm, wie auch jedem Gewerbetreibenden, es v.erboten ist, irreführende Angaben zu seiner beruflichen Tätigkeit zu machen (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG, Beschl. v. 17.2.1992 - 1 BvR 899/90, NJW 1992, 1613; Beschl. v. 17.9.1993 - 1 BvR 1241/88, NJW 1994, 123, 124,BGHZ 115, 105, 108 - Anwaltswerbung; BGH, Urt. v. 21.1.1993 - I ZR 43/91, GRUR 1993, 675, 676 = WRP 1993, 703 - Kooperationspartner; Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt (R) 6/93, NJW 1994, 141; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2833, 2834) [OLG Düsseldorf 14.07.1992 - 20 U 96/92].
  • OLG Köln, 03.03.1993 - 13 U 191/92

    Schadensersatzpflicht des Steuerberaters wegen falscher umsatzsteuerrechtlicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt ein Schaden, der in der Festsetzung zu hoher Steuern durch die Pflichtverletzung des Steuerberaters besteht, in der Regel erst mit der Unanfechtbarkeit (Bestandskraft) des entsprechenden Steuerbescheids ein, so daß die dreijährige Verjährungsfrist des § 68 StBerG erst ab diesem Zeitpunkt beginnt (vgl. BGH NJW 1992, 2828, 2829; vgl. auch NJW 1992, 2833, 2835).
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